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Gesellschaft - objektiv

21. Februar 2022 - Anerkennung zweier - neuer - Republiken in der Ostukraine

MOSKAU; Präsident Putin erkennt, nach Anhörung und (einstimmiger) Abstimmung des nationalen Sicherheitsrats Russland, in einem hoheitsrechtlichen Dekret die neuen Republiken im Osten der Ukraine völkerrechtlich an.  Die neuen Republiken Donezker Volksrepublik (DVR) und Luhansker Volksrepublik (LVR) beabsichtigen einen Freundschaftsvertrag mit Russland zu schließen.

Das 2015 geschlossene Minsker Abkommen, auf Initiative von Deutschland und Frankreich, mit dem Ziel der Friedensschaffung in der Ostukraine ist als gescheitert zu würdigen.

Mit dieser hoheitsrechtlichen Entscheidung dürfte einerseits die Frage nach dem historischen Bestandsrecht der Ukraine eröffnet sein, andererseits ist der ehemalige Kalte Krieg erneut in einer anderen Dimension gestartet. Leidtragende werden die Menschen sein.

14. Februar 2022 – Kaliningrad (Königsberg) – Kaiserpalast (19:00 Uhr MEZ) GERUSSIA

AUSRUFUNG - Verkündung des NEUEN völkerrechtlichen Bündnisses GERUSSIA 

Ein Bündnis aus der Geschichte unserer gemeinsamen Ahnen.

Geleitet vom Willen der Menschen des deutschen und des russischen Volkes wird heute - geschichtlich - mit allen Mitteln unser gemeinsames Bündnis GERUSSIA ausgerufen und verkündet. 

„Wir kümmern uns um die lebenswichtigen Interessen unserer Menschen“, so der Mitorganisator Wjatscheslaw Seewald

Nachtrag: Im Altgriechischen bedeutet GERUSSIA „RAT DER WEISEN!“

Impfpflicht ab 16. März 2022?

Am 10. Dezember 2021 hat der Deutsche Bundestag die Pflicht des Immunitätsnachweises für Gesundheits- und Pflegemitarbeiter beschlossen.

Zudem dürfen jetzt auch Zahnärzte, Tierärzte und Apothekeninhaber Impfungen durchführen.

Die Impfpflicht stellt noch keinen Impfzwang dar, auch wenn bei einer Impfpflicht mit drohenden Ordnungsstrafen ein hoher (negativer) psychologischer Zwang aufgebaut wird.

"Darf ein Rechtsstaat es sich anmaßen, dem Menschen eine ärztliche Behandlung aufzwingen zu wollen?"

Eine gesellschaftliche Frage, nach der Regierungserklärung des Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), am 15. Dezember 2021.

„Eine kleine extremistische Minderheit in unserem Land hat sich von unserer Gesellschaft, unserer Demokratie, unserem Gemeinwesen und unserem Staat abgewandt. Die Bundesregierung habe Respekt vor ernst gemeinten Einwänden, höre zu und suche die Debatte. ...Aber genauso klar ist: Wir werden es uns nicht gefallen lassen, daß eine winzige Minderheit von enthemmten Extremisten versucht, unsere gesamten Gesellschaft ihren Willen aufzuzwingen.“

"Ein politisches System, das dem Untergang geweiht ist, tut instinktiv vieles, was diesen Untergang beschleunigt."

(Jean Paul Sartre * 21. Juni 1905, Paris; † 15. April 1980, Paris)

AKTUELLES

BVerfG Urteil vom 30. November 2021 - 

zur Staatsregulierung in der Pandemie

Das BVerfG (BVerfG Präsident Harbarth, * 1971 / CDU, war von 2009 bis 2018 Mitglied der CDU Fraktion im Bundestag) hat am 30.11.2021 (nach n u r  sieben Monaten Bearbeitungszeit) in mehreren Grundsatzentscheidungen (u.a. Az. 1BVerfG 781/21 u Az. 971/21) zu der „CORONA-Notbremse“ (Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen) der dritten Pandemiewelle 2021 in Deutschland geurteilt:

„Die zentralen Maßnahmen des Bundes … sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.“

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Damit gelten die „erheblichen Grundrechtseinschränkungen – in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ wie Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen aus „Gründen des überragend wichtigen Gemeinwohl“ als „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“.

In der deutschen Rechtsgeschichte wird erstmalig das „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ gerichtlich anerkannt. Auch hier erklärt das BVerfG zu der schwerwiegenden Rechtsbeeinträchtigung des Präsenzunterrichts, dass der Gesetzgeber in Kenntnis seiner bekannten Fakten die Situation im Frühjahr 2021 annehmen durfte, dass „zwischenmenschliche Kontakte an den maßgeblichen Kontaktorten umfassend heruntergefahren werden müsse“.

Ministerpräsident Söder (BAYERN): „das ist die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse!“.

Erkenntnis:

DER BUND darf formal CORONA – Maßnahmen weiter erlassen.

FRAGE

Impfpflicht auch gegen CORONA?

Nachdem am 10.02.2020 das „Masernschutzgesetz“ (BGBl. I S. 148) in Kraft getreten ist, wird es unter dem Eindruck der aktuellen Pandemiewelle sehr wahrscheinlich, dass die neue Bundesregierung eine  Impfpflicht gegen Corona erlassen wird.

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